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   OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99   

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https://dejure.org/2000,4368
OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99 (https://dejure.org/2000,4368)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2000 - 19 U 206/99 (https://dejure.org/2000,4368)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2000 - 19 U 206/99 (https://dejure.org/2000,4368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung durch einen Dritten als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 96 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Abtretung der Forderung eines Gläubigers unter Anfechtungsvoraussetzungen an einen Schuldner der späteren Insolvenzmasse als ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 96 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 2
    Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1493
  • NZI 2001, 474
  • WM 2002, 354
  • BB 2002, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99
    Diese Voraussetzungen sind u.a. dann erfüllt, wenn zur Befriedigung einer auf Geldzahlung gerichteten Forderung etwas an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber hingegeben wird (BGHZ 123, 320), also etwa dann, wenn anstelle der geschuldeten Zahlung eine Forderung zur Erfüllung abgetreten wird (OLG Schleswig ZIP 1982, 82; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367; Kübler/Prütting, a.a.O., § 131 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.02.1998 - 8 U 73/97

    Einordnung einer Klageumstellung als Klageänderung oder Klageerweiterung;

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99
    Diese Voraussetzungen sind u.a. dann erfüllt, wenn zur Befriedigung einer auf Geldzahlung gerichteten Forderung etwas an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber hingegeben wird (BGHZ 123, 320), also etwa dann, wenn anstelle der geschuldeten Zahlung eine Forderung zur Erfüllung abgetreten wird (OLG Schleswig ZIP 1982, 82; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367; Kübler/Prütting, a.a.O., § 131 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.11.1981 - 3 U 43/81
    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99
    Diese Voraussetzungen sind u.a. dann erfüllt, wenn zur Befriedigung einer auf Geldzahlung gerichteten Forderung etwas an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber hingegeben wird (BGHZ 123, 320), also etwa dann, wenn anstelle der geschuldeten Zahlung eine Forderung zur Erfüllung abgetreten wird (OLG Schleswig ZIP 1982, 82; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367; Kübler/Prütting, a.a.O., § 131 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 97/09

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage bei

    Danach liegt eine Rechtshandlung vor, wenn der Aufrechnende als Schuldner im Wege der Abtretung eine Forderung erlangt hat (OLG Köln NJW-RR 2001, 1493, 1494 m.w.N.; HmbKomm-InsO/Jacoby, 3. Aufl. § 96 Rn. 12).
  • LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03

    Unzulässige Abtretung von Honoraransprüchen unter Anwälten

    Aus der Gesetzesfassung sei zu schließen, dass damit die Abtretung von Honorarforderungen unter RAen ohne weiteres ermöglicht sei (OLGR 2001, 75).

    Die Kammer lässt die Revision zu, weil das OLG Hamburg in OLGR 2001, 75 entgegengesetzt entschieden hat.

  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 125/09

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Aufrechnung bei Erhalt der

    Danach liegt eine Rechtshandlung vor, wenn der Aufrechnende als Schuldner im Wege der Abtretung eine Forderung erlangt hat (OLG Köln NJW-RR 2001, 1493, 1494 m.w.N.; HmbKomm-InsO/Jacoby, 3. Aufl. § 96 Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08

    Selbstständige Anfechtung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung; Erlangung der

    Danach liegt eine Rechtshandlung vor, wenn der Aufrechnende als Schuldner im Wege der Abtretung eine Forderung erlangt hat (OLG Köln NJW-RR 2001, 1493, 1494 m.w.N.; HmbKomm-InsO/Jacoby, 3. Aufl. § 96 Rn. 12).
  • OLG Köln, 01.09.2004 - 2 U 102/04

    Voraussetzungen für die Neuentstehung von Erfüllungsansprüchen im Fall der Wahl

    Eine Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn ein Insolvenzschuldner einem Gläubiger innerhalb anfechtungsrelevanter Zeiträume Waren verkauft oder für diesen Leistungen erbringt und - wie hier geschehen - dem Gläubiger hierdurch die Erfüllung bereits zuvor bestehender Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner durch Schaffung einer Aufrechnungslage ermöglicht (vgl. BGH, NZI 2001, 357 [358] unter teilweiser Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Senat, Beschluß vom 10. Dezember 2003, 2 U 102/03; vgl. auch OLG Dresden, DZWir 2001, 472; OLG Hamm, OLGR 2003, 260 [262]; OLG Köln [19. Zivilsenat], NZI 2001, 474 [475]; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 131 Rn 17).
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